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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
Hundephysiotherapie Dortmund

§ 1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Hundephysiotherapeutin Iris Braun und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

 

b) Mit der Annahme eines Behandlungsangebotes der Hundephysiotherapeutin Iris Braun akzeptiert der Tierhalter die AGB.

§ 2 Behandlungsvertrag

a) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot der Hundephysiotherapeutin Iris Braun annimmt und sich an die Hundephysiotherapeutin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

 

b) Die Hundephysiotherapeutin ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Hundephysiotherapeutin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Hundephysiotherapeutin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.

§ 3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrags

a) Die Hundephysiotherapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten/Tierhalter in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde und Physiotherapie zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier des Kunden anwendet. Untersuchung und Behandlung erfolgen gemäß §§ 611 und 612 BGB sowie auf der Grundlage der AGB. Eine über die Behandlung des Tieres hinausgehende Heilung wird nicht geschuldet.

 

b) Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von der Hundephysiotherapeutin über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Tierhalter nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die Hundephysiotherapeutin befugt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Tierhalterwillen entspricht.

§ 4 Mitwirkung des Tierhalters

a) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Die Hundephysiotherapeutin ist jedoch berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint. Dies ist insbesondere dann erfüllt, wenn der Tierhalter Beratungsinhalte sowie Behandlungen negativ bewertet, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

 

b) Die Hundephysiotherapeutin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.

 

c) Die Hundephysiotherapeutin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziel. Die Therapie bzw. das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Tierhalters und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert.

 

d)  Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können.

 

e) Bei der Annahme eines Therapieangebotes durch den Tierhalter, bestätigt er, dass er über eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung für das zu behandelnde Tier verfügt und dieses sozialverträglich ist. Eventuell vorhandene Sozialunverträglichkeiten wie Bissigkeit/Wehrhaftigkeit oder sonstige Verhaltensauffälligkeiten des Tieres die die Gesundheit der Hundephysiotherapeutin gefährden können, sind bei Terminabsprache vorab anzuzeigen. Hunde sollten zudem über eine gültige Tollwutimpfung verfügen und die Hundephysiotherapeutin behält sich vor bei sozialunverträglichen Hunden für die Behandlung gegebenenfalls einen Maulkorb zu verwenden.  

f) Der Tierhalter/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden die an der Therapeutin, anderen Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden unmittelbar und in voller Höhe.

§ 5 Haftung des Behandlers

a) Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Das gilt nicht für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso wenig gilt dies für Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.

 

b)  Eine sonstige Haftung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

§ 6 Zahlungsbedingungen

a) Die Hundephysiotherapeutin hat für ihre Dienstleistungen Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Hundephysiotherapeutin und Tierhalter vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.

 

b) Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Tierhalter an die Hundephysiotherapeutin in bar oder per ec-Zahlung (PIN-Eingabe erforderlich) im Anschluss an die erfolgte Behandlung zu bezahlen.

Eine Bezahlung per Rechnung ist nur nach vorheriger Absprache möglich.

 

c) Sofern die Leistungen nicht gegen Barzahlung oder ec-Kartenzahlung erbracht wurden, sind sämtliche Rechnungen umgehend nach Erhalt zur Zahlung fällig. Als Zahlungsziel werden maximal sieben Kalendertage  nach Erhalt der Rechnung gesetzt (§ 271 Abs. 2 BGB).

 

d) Der Tierhalter kommt bei Überschreitung der oben genannten Zahlungsfrist sofort in Zahlungsverzug. Die Hundephysiotherapeutin wird nur eine einzige Mahnung versenden, die aufgeschlagene Mahngebühr beträgt 5,- €.

 

e) Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.

§ 7 Vertraulichkeit der Behandlungen

a) Die Hundephysiotherapeutin behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird.

 

b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn die Hundephysiotherapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen - oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz a) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

 

b) Die Hundephysiotherapeutin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Patientenakte). Dem Tierhalter steht eine Einsicht in diese Patientenakte nicht zu. Ferner kann der Tierhalter nicht verlangen, dass die Hundephysiotherapeutin diese Patientenakte herausgibt. Sofern der Tierhalter eine Behandlungsakte verlangt, erstellt diese die Hundephysiotherapeutin kosten- und honorarpflichtig aus der Patientenakte. Sollten sich in der Patientenakte Originale befinden, werden diese der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk "Kopie" oder "Abschrift".

 

c) Die Patientenakten werden von der Hundephysiotherapeutin 30 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Kunden vernichtet. Die Vernichtung wird nicht durchgeführt, wenn plausible Gründe dafür vorliegen, dass die Patientenakte für Beweiszwecke benötigt wird.

§ 8 Terminvereinbarung und Rücktritt-/Stornoklausel

a) Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Fax, E-Mail, telefonisch oder im persönlichen Gespräch von der Hundephysiotherapeutin bestätigt wurden.

b) Der Kunde muss vereinbarte Termine mindestens 24 Stunden vorher (ausgenommen sind Sonn- und Feiertage) absagen. Termine können telefonisch unter der Nummer 0173 / 380 27 38 oder schriftlich per SMS, WhatsApp oder E-Mail abgesagt werden. Ein Termin gilt erst als storniert, nachdem eine

schriftliche Stornobestätigung seitens der Therapeutin erfolgt ist.

 

c) Sagt der Tierhalter seinen Termin nicht 24 Stunden vorher ab, sondern in einem kürzeren Zeitraum, wird ihm als Ausfallhonorar der volle Behandlungspreis in Rechnung gestellt. Die Hundephysiotherapeutin rechnet durch die Absage ersparte Aufwendungen an. Terminabsagen an Sonn- und Feiertagen werden nicht bearbeitet und gelten erst am nächsten Werktag als eingegangen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe, denen zufolge eine Leistungsfreiheit beider Seiten gemäß BGB vorgesehen ist (Unmöglichkeit Wegfall der Geschäftsgrundlage).

D) Kann ein Termin aufgrund einer Verhinderung der Hundephysiotherapeutin nicht wahrgenommen werden, wird ein zeitnaher Ersatztermin angeboten. Weitere Ansprüche auf Seiten des Tierhalters bestehen nicht.

§ 9 Datenschutz

a) Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden und verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung nach Bundesdatenschutzgesetz. Kontaktdaten sowie Inhalt von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gem. Bundesdatenschutzgesetz und dürfen an Dritte ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung des Kunden weitergegeben werden.

 

b) Während der Behandlung erstellte Daten wie Fotos oder Videos dürfen von der Hundephysiotherapeutin nach Ankündigung, jedoch ohne gesonderte schriftliche Zustimmung durch den Tierhalter zum Zwecke der Werbung/Vermarktung genutzt werden, sofern die Persönlichkeitsrechte des Tierhalters nicht verletzt werden.

 

§ 10 Meinungsverschiedenheit

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

Der Erfüllungsort ist Dortmund und der Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Dortmund.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

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